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   VG Dresden, 01.04.2020 - 1 K 5201/17   

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VG Dresden, 01.04.2020 - 1 K 5201/17 (https://dejure.org/2020,21447)
VG Dresden, Entscheidung vom 01.04.2020 - 1 K 5201/17 (https://dejure.org/2020,21447)
VG Dresden, Entscheidung vom 01. April 2020 - 1 K 5201/17 (https://dejure.org/2020,21447)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 1 B 1394/17

    Aufstiegsverfahren für den gehobenen Polizeidienst; Gestaltung des gestuften

    Die von der Antragsgegnerin als Rechtsmittelführerin fristgerecht dargelegten Beschwerdegründe, auf die der Senat bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 i. V. m. Satz 1 und 3 VwGO), rechtfertigen es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern und den im Beschwerdeverfahren (sinngemäß) weiterverfolgten Antrag des Antragstellers abzulehnen, die Antragsgegnerin vorläufig bis zur erstinstanzlichen Entscheidung in dem bei dem Verwaltungsgericht Aachen anhängigen Klageverfahren gleichen Rubrums 1 K 5201/17 zu verpflichten, ihn zu dem am 9. Oktober 2017 begonnenen Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß § 16 BPolLV zuzulassen.
  • VG München, 16.11.2022 - M 18 K 18.6299

    Kostenbeitrag aus dem Einkommen für teilstationäre Eingliederungshilfe,

    Die Mitteilungs- und Aufklärungspflicht gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII ist auch nicht nur auf den Kostenbeitrag aus dem Einkommen gemäß §§ 91 ff. SGB VIII anwendbar, sondern ist aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts ("ein Kostenbeitrag"), der nicht zwischen dem Kostenbeitrag aus dem Einkommen und dem Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes differenziert, auch materielle Tatbestandsvoraussetzung für die Erhebung eines Kostenbeitrags in Höhe des Kindergeldes i.S.v. § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2015 - 5 C 21/14 - juris Rn. 11, 26 ff.; VGH BW, U.v. 15.9.2021 - 12 S 487/19 - juris Rn. 46; OVG RhPf, B.v. 24.10.2014 - 7 D 10511/14 - juris Rn. 10, 13; VG Dresden, U.v. 1.4.2020 - 1 K 5201/17 - juris Rn. 24; VG Berlin, U.v. 7.12.2011 - 18 K 204.09 - juris Rn. 17 ff.).
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